Reglement Float Qualifikationsangeln

 

Reglement FIPSed Nations, Clubs, Youth, Masters and Veterans - Englisch

Reglement AM-AA zum herunterladen 

(Die teilnehmenden Teams qualifizieren sich in der Reihenfolge ab 1. für die
Nationen WM, Club-WM, EM und das Sechs-Länder-Treffen)
(Die Mannschafts- und Einzelangler angeln um den Titel „Österreichischer 
Staatsmeister im Float Angeln“)

 

  1. Die österreichische Meisterschaft im Float-Angeln und die Qualifikationsangeln zur Teilnahme an allen Weltmeisterschaften und Europameisterschaften und dem Sechs-Länder-Treffen und vergleichbaren Bewerben werden von der Austrian Match-Angling Association (AM-AA) organisiert und durchgeführt.

  2. Das vorliegende Reglement ersetzt alle vorherigen und ist das einzig gültige für die Bewerbe der AM-AA. Die Qualifikationsangeln werden in einem Bewerb für Mannschaften inklusive der Einzelwertung durchgeführt. Alle als Stammangler genannten Mannschaftsmitglieder werden automatisch auch in der Einzelwertung zur Österreichischen Meisterschaft gewertet.

    Einzel-Angler für die Österreichische Staatsmeisterschaft werden in fiktive Mannschaften zusammengefasst. Zur Nationen WM, Club-WM, EM und zum Sechs-Länder-Treffen können sich nur Mannschaften qualifizieren, die auch dafür gemeldet sind, Einzelangler oder Mannschaften aus der Staatsmeisterschaft sind für diese Qualifikationen nicht zugelassen.

    Mannschaft: Eine Clubmannschaft besteht aus max. 8 Anglern und einem Betreuer. In der Mannschaft kann sich auch ein ausländischer Teilnehmer befinden. Für den Qualifikationsfall treten dann aber die Bestimmungen der CIPS/FIPSed für die Teilnahme bei internationalen Bewerben in Kraft. Von den gemeldeten Anglern sind 5 Angler als Stammmannschaft zu benennen. Diese werden automatisch auch in der Einzelwertung geführt. Die Reserveangler können gegen Entrichtung des Startgeldes in der Einzelwertung starten. Wird ein Angler der Stammmannschaft ausgetauscht, kann dieser trotzdem in der Einzelwertung starten. Sein Ergebnis zählt aber nur in der Einzelwertung, für das Mannschaftsergebnis wird dieses nicht berücksichtigt. 
    Der Austausch eines Anglers aus der Stammmannschaft muss dem Veranstalter vom Mannschaftskapitän vor dem ersten Bewerbstag bis längstens 20.00 Uhr des Vortags bekanntgegeben werden. Nach dem ersten Bewerbstag bis längstens 3 Stunden nach Ende des Bewerbes (Ausnahme höhere Gewalt).

  3. Teilnahmeberechtigt an den Qualifikationsangeln sind alle AM-AA Mitglieder die Mitgliedschaft ist im Vorfeld nachzuweisen. Qualifizierte für internationale Bewerbe müssen Mitglied der C.I.P.S. sein um bei diesen Bewerben startberechtigt zu sein (Artikel 2. F.I.P.S.e.d. Reglement). Die Mitgliedschaft bei der AM-AA ist für alle an internationalen C.I.P.S. / F.I.P.S.e.d. Bewerben teilnehmenden Angler verpflichtend und vor dem Bewerb nachzuweisen.

  4. Die Bewerbe werden an Wochenenden zu bis zu vier Durchgängen nach den Bestimmungen der Austrian Match-Angling Association durchgeführt: Die Dauer eines Durchganges beträgt 4 Stunden.

  5. Schiedsgericht:

    Das Schiedsgericht setzt sich aus zumindest einem Vorstandsmitglied und zwei erfahrenen Anglern aus der Reihe der Teilnehmer, die vor der Auslosung öffentlich bestimmt und durch die Angler bestätigt werden, zusammen.

  6. Signale:

    1. Signal – Betreten des Startplatzes (120 Min. vor Beginn)
    2. Signal – Start der Futter und Köderkontrolle in 5 Minuten
    3. Signal – Anfüttern
    4. Signal – Beginn des Bewerbes
    5. Signal – 5 Minuten vor Ende des Bewerbes
    6. Signal – Ende des Bewerbes


  7. Vorbereitung:

    Jeder Teilnehmer verfügt über mindestens 120 Minuten, um sich auf den Bewerb vorzubereiten. Nach Ankunft auf der Strecke müssen die Angler ihr Material auf dem Ihnen durch das Los zugeteilten Angelplatz abstellen, ohne aber diesen betreten zu dürfen (die gleichen Bedingungen gelten für beim Transport des Materials behilflichen Personen). Jede Materialvorbereitung ist vor dem Eintrittsignal (1. Signal) untersagt. Ab Beginn der Ziehung ist jede Materialvorbereitung verboten. Ausgenommen ist nur die Futter- bzw. Ködervorbereitung für die Futter- und Köderkontrolle und die Aufstellung eines Schirms, um das Futter bzw. die Köder vor Witterungseinflüssen zu schützen.
    Während der Vorbereitung dürfen die Angler keine Hilfe in Anspruch nehmen, die Futter- und Köderaufbereitung jedoch kann bis zum 1. Signal vom Angler oder einer dritten Person außerhalb des Startplatzes erfolgen, nach dem 1. Signal nur durch den Angler innerhalb seines Startplatzes oder von einer dritten Person außerhalb des Startplatzes. Jedwedes Material kann dem Angler bis zum 2. Signal - Beginn der Futterkontrolle - über Vermittlung eines Aufsichtsorgans überreicht werden. Nach dem 2. Signal ist es verboten, dem Angler Material zuzuliefern. 

    Die Entgegennahme von Getränken ist gestattet.

    Wasserentnahme ist während der Vorbereitungszeit nur am eigenen Angelplatz gestattet. Bei Verlassen der Box in der Vorbereitungszeit oder während des Bewerbes hat sich der Angler bei einem Aufsichtsorgan oder seinen unmittelbaren Nachbarn abzumelden.

  8. Ziehung:

    Eine Mannschaft besteht aus höchstens 8 Anglern. Der Austausch eines Anglers aus der Stammmannschaft muss dem Veranstalter vom Mannschaftskapitän vor dem ersten Bewerbstag bis längstens 20.00 Uhr des Vortags (Freitag) bekanntgegeben werden.
    Nach dem ersten Bewerbstag bis längstens 3 Stunden nach Ende des Bewerbes (Ausnahme höhere Gewalt). Die Einzelangler werden in fiktiven Mannschaften zusammengefasst.

    Die Wettkämpfe erfolgen in 5 Sektoren. Die Nummer 1 ist immer auf der linken Seite des Gewässers positioniert – gesehen aus der Position wenn man vor dem Gewässer steht – die Nummerierung erfolgt immer von links nach rechts. Vor dem 1. Bewerb muss der AM-AA der Mannschaftskapitän und ein eventueller Betreuer genannt werden. Als Betreuer kann nur eine auf der am Jahresanfang abgegebenen Meldung angeführte Person fungieren. Pro Mannschaft ist nur ein Betreuer zulässig. Eine Doppelbetreuung von Mannschaften ist nicht gestattet. Für die Einzelangler wird von Seiten der AM-AA wechselnd ein Kapitän bestimmt. Der Mannschaftskapitän übernimmt die Ziehung. Bei der Ziehung werden vom Kapitän am Vortag die Sektoren gezogen. Der Startplatz des Teams (Open Draw oder Schlüsselliste) am Bewerbstag.

    a) Es besteht die Möglichkeit von ungleichen Sektoren durch die Anzahl der Einzelangler.
    b) Es ist nur maximal ein Eckplatz pro Mannschaft in der Serie möglich. Sollte auf Grund der Teilnehmerzahlen ein zweiter Endplatz anfallen so wird dieser nach dem Klassement der Einzelangler an den schlechtest platzierten vergeben.

  9. Klassement:

    Die Wertung erfolgt nach Sektorpunkten und Gewicht

    a) Der Angler mit dem Höchsten Fanggewicht im Sektor wird als Erster gewertet = Sektorpunkt 1.

    b) Bei Gewichtsgleichheit innerhalb eines Sektors erhalten die betroffenen Angler eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der Plätze, die sie normalerweise besetzt hätten, entspricht.
    (Beispiel 1: 2 Angler ex aequo auf dem 5. Platz erhalten: 5 + 6 / 2 = 5,5 Platzpunkte )
    (Beispiel 2: 3 Angler ex aequo auf dem 8. Platz erhalten: 8 + 9 + 10 / 3 = 9 Platzpunkte )

    c) Angler ohne Fang erhalten eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der nicht vergebenen Plätze im Sektor entspricht.
    (Beispiel 1: 12 Angler im Sektor, 6 sind klassiert und nehmen die ersten 6 Plätze mit den Platzpunkten 1 bis 6 ein, die Nullfänge erhalten: 7 + 12 / 2 = 9,5 Platzpunkte ) (Beispiel 2: 10 Angler im Sektor, 6 sind klassiert und nehmen die ersten 6 Plätze ein mit den Platzpunkten 1 bis 6 ein, die Nullfänge erhalten: 7 + 10 / 2 = 8,5 Platzpunkte ) (Beispiel 3: 10 Angler im Sektor, 2 sind klassiert und nehmen die ersten 2 Plätze mit den Platzpunkten 1 und 2 ein, die Nullfänge erhalten: 3 + 10 / 2 = 6,5 Platzpunkte )

    d) Ist in einem Sektor nur ein einziger Nullfang zu verzeichnen, so erhält dieser die Zahl der Platzpunkte, die dem letzten Sektorplatz entsprechen.

    e) Bei Abwesenheit erhält der Angler die höchste Tagessektorplatzziffer + 1 Punkt

    f) Zur Mannschaftswertung werden die Punktzahlen und das Fanggewicht der einzelnen Mannschaftsangler in den Sektoren addiert, die Wertung erfolgt analog Einzelwertung (niederste Punktzahl, höheres Gewicht, etc.)

    g) Bei der Gesamtwertung nach allen Durchgängen ergibt die kleinste Punktezahl den ersten Rang usw. Bei Punktegleichheit zählt das größere Gesamtfanggewicht. Bei Gleichheit von Punkten und Gesamtfanggewicht entscheidet das größte Einzelfanggewicht. Die Einzelwertung wird analog gewertet.

  10. Die Mannschaften und Einzelangler sind verpflichtet, die Serie komplett zu absolvieren. Ein voraussichtliches Fernbleiben eines Anglers muss dem Vorstand vor dem Durchgang bekanntgegeben werden.

  11. Die Startgebühr für die gesamte Serie ist den Nennformularen zu entnehmen. Für Mannschaften gilt die Startgebühr immer für 5 Aktive Angler. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Refundierung. Für Einzelangler zur Staatsmeisterschaft wird ein ermäßigtes Startgeld angeboten. Reserveangler, die an der Einzelwertung teilnehmen möchten müssen das entsprechende Startgeld entrichten.

  12. Hälterung und Abwaage:

    Die Angler verpflichten sich, alle vorgegebenen Schonzeiten und Brittelmaße einzuhalten, die erforderlichen Informationen dazu werden bei der Ziehung verlautbart. Jeder Angler hat ein geeignetes Messwerkzeug zur Feststellung der Größe der Fische mit sich zu führen.
    Die gefangenen Fische sind lebend zu halten – es dürfen nur textile Setzkescher mit einem Ringdurchmesser von mind. 40 cm bei runden Keschern, oder mind. 50cm Diagonale bei rechteckigen und mit einer Mindestlänge von 350 cm verwendet werden.
    Jeder Angler hat zwei Setzkescher mitzuführen. Auf Verlangen des Gewässerverantwortlichen kann die Trennung von Edelfischen und anderen Fischen, oder die Hälterung in zwei Netzen angeordnet werden. Der Kescher muss während des Bewerbes in seiner vollen Länge aufgespannt werden und sich zu mindestens 2/3 im Wasser befinden. Alle anderen Hälterungsmöglichkeiten sind verboten.
    Bis zum Eintreffen der Wiegemannschaft muss der Angler seinen Setzkescher im Wasser belassen. Nach dem Wiegen werden die Fische vom Angler schonend zurückgesetzt. Der Angler darf nach Ende des Bewerbes seinen Startplatz verlassen um z. B. die Waage zu kontrollieren, muss jedoch wieder auf seinem Platz sein, wenn die Abwaage seines Fanges an der Reihe ist.

  13. Füttern:

    Nach dem dritten Signal hat der Angler die Möglichkeit 10 Minuten lang anzufüttern. Es ist nur das Füttern mit der Hand, einem mit der Rute fix verbundenen Pole-Cup oder mit einer mit zwei Händen betätigten Schleuder erlaubt. Die Verwendung zusätzlichen Bindungsmaterials (Socken, Lockfutterkapseln, im Wasser auflösbare Hüllen, etc.) ist nicht gestattet. Für die Anfangsfütterung dürfen die Futterballen mit zwei Händen gedrückt werden. Mit dem dritten Signal beginnt der Bewerb, währenddessen darf nur leichte Lockfütterung gebraucht werden. Unter leichter Lockfütterung versteht man das Handhaben sowie das Zusammendrücken des Futters mit nur einer Hand ohne Hilfsmittel und ohne sich irgendwo auf- oder abzustützen (Oberschenkel, Kübel, usw.). bei Verwendung des Pole-Cups darf zur Formung dieser leichten Fütterung die zweite Hand zu Hilfe genommen werden. Diese zum Nachfüttern bestimmten leichten Futterballen dürfen nicht vor dem Wettbewerbsbeginn (drittes Signal) angefertigt werden.
    Kugeln aus gebundenen Maden dürfen auch während des Bewerbes mit zwei Händen geformt werden. Bei Anwendung des Pole-Cups sowie beim Ausloten muss die vorgeschriebene Rutenlänge eingehalten werden. Erfolgt das Füttern mit Hilfe eines Pole-Cups, ist nur eine einzige über dem Wasser gehaltenen Rute erlaubt. Die Verwendung von Pole-Pots ist nur während des Angelns erlaubt.

  14. Limitierung und Kontrolle von Futtermittel- und Ködermengen:

    a) Das Futterlimit wird für alle Bewerbe auf max. 20 l pro Bewerb festgelegt. Madenbinder muss bei der Kontrolle vorgewiesen werden. Die Futtermittelmenge setzt sich aus dem Futtermittel fertig zum Gebrauch in feuchtem und gesiebtem Zustand, sowie Erde, Kies, Mais, Weizen, Hanf usw. oder sonstige für Fauna oder das Wasser nicht schädliche Zutaten zusammen. Pellets sind als Futterbestandteil nicht gestattet. Sprays sind gestattet. Im Zeitraum zwischen Futterkontrolle und Beginn des Bewerbes ist der Gebrauch von Sprays, Aromen oder sonstigen Substanzen die die Beschaffenheit des Futters verändern können nicht gestattet. Sprays dürfen in dieser Zeit nur zum Binden der Köder (Maden) verwendet werden.

    b) Die Ködermenge ist auf insgesamt 2,5 l je Bewerb beschränkt. Davon sind Mückenlarven (Joker) bis zu einer Gesamtmenge von 0,5 l erlaubt, Würmer bis zu einer Gesamtmenge von max. 0,5 Liter. Diese müssen im Ganzen präsentiert werden (kein Vorschneiden!). Köderlarven (Bloodworm) nur für den Haken. Die Köderlarven haben sich ausschließlich in den von der FIPSed genormten Boxen zu befinden und sind in diesen vorzuweisen. Diese Boxen dürfen auch in Wasser aufbewahrt werden. Von den doppelseitigen Boxen ist nur die Verwendung von einer Seite zulässig. Gestattet sind nur natürliche Köder, die direkt am Haken angebracht sind. Es ist maximal ein Haken erlaubt. Künstliche Köder egal welcher Beschaffenheit, sowie Pellets, Brot, Teig, Boilies, Bälle aus Grundfutter sind verboten. Köder aus lebenden oder toten Fischen, Fischteile, andere Tiergattungen wie Frösche oder Fischroggen sind verboten.

    c) Der Angler ist verpflichtet, bei der Kontrolle die Köder- und Futtermengen vorzuzeigen. Die Futtermittel müssen in graduierten Eimern, die Köder in mit offiziellen Maßangaben gezeichneten Behältern vorgezeigt werden. Köderlarven sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältnissen aufzubewahren. Die Angler müssen mit ihren eigenen Eimern und geeichten FIPSed konformen Behältern ausgerüstet sein.

    d) Bei jedem Bewerb werden alle Angler während der Vorbereitungszeit einer genauen Futter-, Köder und Materialkontrolle unterzogen. Der Beginn der Futter- und Köderkontrolle wird durch das zweite Signal bekanntgegeben.

    e) Vorstandsmitglieder können auch während des Bewerbes Kontrollen durchführen.

    f) Der Fang eines Fisches ist gültig auch wenn er außerhalb des Mauls gehakt ist. Das absichtliche und wiederholte Haken von Fischen außerhalb des Mauls ist verboten. Fische werden nur gewertet wenn sie direkt mit der Angelschnur des Anglers verbunden sind. Fische die mit der Angelschnur eines anderen Anglers verbunden sind müssen sofort zurückgesetzt werden. Verheddern sich Fische während des Drills mit einer anderen Angelleine und kommen vor Landung wieder frei so sind diese gültig. 

    g) Die Verwendung von Echoloten ist während des Trainings und des Bewerbes verboten.

    h) Die Rutenlänge darf 13 m nicht überschreiten.

  15. Nach dem 6. Signal (Ende des Bewerbes) wird kein Fisch mehr gewertet, es sei denn, der Fisch hat mit Ertönen des Signals die Wasseroberfläche durchbrochen und ist gelandet (im Unterfänger oder beim Angler).

  16. Kommunikationsmittel jeglicher Art sind ab Beginn des Bewerbes untersagt. Sollte eine Kommunikation über elektronische Kommunikationsmittel erforderlich sein, so ist das Angeln zu unterbrechen, die Rute aus dem Wasser zu nehmen und der Startplatz zu verlassen. Während des Bewerbes darf der Startplatz nur mit Genehmigung eines Aufsichtsorganes oder durch Abmelden bei den unmittelbaren Nachbarn verlassen werden. Das Betreten des Startplatzes durch Angehörige oder sonstige Personen ist verboten. Sollte jemand den Angelplatz betreten, so hat der Angler diese Person sofort aufzufordern, den Angelplatz zu verlassen und seine Nachbarn und eines der Aufsichtsorgane oder ein Vorstandsmitglied davon in Kenntnis zu setzen.

    Fremde Hilfe darf am Startplatz nicht angenommen werden. Ausgenommen ist die Zulieferung von gebrochenen Rutenteilen. Fremde Hilfe darf am Startplatz auch nicht vom Mannschaftsbetreuer angenommen werden.

  17. Es ist nur die Schwimmerangelei gestattet – Grund-, Spinnfischen, Tunken, usw. ist verboten. Überbleien ist nicht gestattet. Es wird jedoch geduldet, dass 10% der Gesamtbebleiung auf dem Grund aufliegen können. Wird im Fließwasser geangelt und wie auch immer die Strömung sein mag, muss die Verbleiung so angebracht sein, dass sie die natürliche Fortbewegung der Angel nicht unterbinden kann. Beim Anhalten oder Verzögern muss die Angel nach Lockerung ihre Fortbewegung ohne Unterbindung wieder fortsetzen können.

  18. Vom Teilnehmer können so viele Ruten wie nötig vorbereitet werden, es ist aber immer nur die Verwendung von einer Rute gestattet. Die Rutenlänge ist mit 13 Metern limitiert. Die Verwendung der Rolle ist gestattet.

  19. Plateaus können verwendet werden – Höchstmaß 1 x 1 m. Sie dürfen über den Wasserrand nicht hinausragen. Ein eventuelles Abweichen aus organisatorischen Gründen wird bei der Auslosung bekanntgegeben. Zusätzliche Plattformen können als Ablageplatz für das Material in gerader Linie zur Hauptplattform aufgestellt werden.

  20. Der Angler ist auf Verlangen verpflichtet, das Fanggewicht mit seiner Unterschrift (auf Startkarte bzw. Checkliste) zu bestätigen, auch wenn kein Fang getätigt wurde.

  21. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, das Wettbewerbsreglement genauestens einzuhalten.

  22. Proteste und Reklamationen von Anglern müssen spätestens 90 Minuten nach Beendigung eines Tagesbewerbs bei einem Hauptfunktionär des Vorstandes schriftlich eingebracht werden, eine Protestgebühr von € 150,- ist zu erlegen und ein Zeuge zu benennen. Dieser Protest wird an Ort und Stelle durch das Schiedsgericht entschieden. Wird dem Protest stattgegeben wird die Protestgebühr rückerstattet, bei Ablehnung verfällt diese. Proteste nach Ablauf der 90-minütigen Protestfrist werden nicht angenommen.

  23. Bei Gewitter wird der laufende Bewerb unterbrochen. Bei Unterbrechung ist die Angel aus dem Wasser zu nehmen und der Startplatz zu verlassen. Ein Betreten des Startplatzes ist erst wieder nach Freigabe gestattet. In der Unterbrechungszeit ist das Füttern, Hantieren mit Material, Ködern, Plattformen, etc. untersagt. Das neuerliche Betreten des Startplatzes wird mittels Signal bekanntgegeben, Füttern und Angeln ist erst wieder nach den entsprechenden im Vorfeld bekanntgegebenen Zeiten gestattet. Kann der Bewerb nicht sinnvoll fortgesetzt werden und wurde zumindest zwei volle Stunden geangelt, wird dieser Bewerb gewertet.

  24. Die Teilnahme an den Meisterschafts- und Qualifikationsangeln erfolgt auf eigene Gefahr.

Beschluss durch den Vorstand der AM-AA
Anpassung an die internationalen Regeln, Dezember 2023